Videoüberwachung Schulanlage
Reglement zur erweiterten Videoüberwachung Schulanlage
Der Vorstand der Kreisschule Entfelden hat anlässlich seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022, gestützt auf § 18 der Satzungen der Kreisschule Entfelden vom 19. Januar 2022 i.V. m. § 11 der Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG) vom 26. September 2007, das Rahmenreglement zur erweiterten Videoüberwachung der Schulanlagen erlassen. Das Reglement kann per Link (am Ende des Textes) eingesehen oder am Schalter der Schulverwaltung des Gelben Schulhauses bezogen werden.
Der Beschluss des Vorstands der Kreisschule Entfelden sowie das dazugehörige Rahmenreglement zur Videoüberwachung vom 19. Oktober 2022 werden im Sinne von § 36 Abs. 3 der Satzungen der Kreisschule Entfelden i.V. m. § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V. m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz bei der Schulverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt. Gegen diesen Beschluss des Vorstands der Kreisschule Entfelden kann innert 30 Tagen, von der Publikation im Landanzeiger an gerechnet, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Reglement zur erweiterten Videoüberwachung Schulanlage
Oberentfelden, 3. November 2022
Vorstand Kreisschule Entfelden