Auftrag und Ziele
Seit dem Schuljahr 2013/2014 ist der Kindergarten Teil der Volksschule und für alle Kinder obligatorisch. Er bleibt eine eigenständige Stufe.
Stichtag
Der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten wird vom 30. April auf den 31. Juli verschoben. Das bedeutet: Kinder, die bis am 31. Juli vier Jahre alt geworden sind, treten im August in den Kindergarten ein.
Die Gemeinden haben bis ins Schuljahr 2018 / 2019 Zeit, um die Stichtagsverschiebung umzusetzen. An der Schule Entfelden begann die Stichtagverschiebung im Schuljahr 2014/15. Während der folgenden drei Jahren wird das Eintrittsalter um je einen Monat verschoben.
Kindergarteneintritt
Ein späterer Eintritt in den Kindergarten ist auf Gesuch der Eltern möglich. Das Gesuch ist bei der zuständigen Schulpflege einzureichen. Eine umfangreiche Begründung oder ein Fachbericht des Schulpsychologischen Dienstes ist nicht notwendig. Ein späterer Eintritt ist erst auf das nächste Schuljahr möglich. Bei Zuzügen aus anderen Kantonen oder ähnlichen Spezialfällen, kann die Schulpflege Ausnahmen ermöglichen. Ein vorgezogener Eintritt in den Kindergarten ist nicht möglich, hingegen in besonderen Fällen ein um ein Jahr früherer Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule.
Stundenplan
Die Kinder besuchen den Kindergarten im 1. Jahr an mindestens fünf Halbtagen, im 2. Jahr in der Regel an sechs bis sieben Halbtagen. Die Schulen legen die Stundenpläne fest. Für Kinder mit Schwierigkeiten beim Einstieg in den Kindergarten kann die Unterrichtszeit um einen Halbtag pro Woche reduziert werden. Dazu ist eine Abmeldung nötig. Das entsprechende Formular erhalten die Eltern mit dem Stundenplan.
Urlaubsregelung
Für den obligatorischen Kindergarten gelten die gleichen Urlaubs- und Dispensationsregelungen wie für die anderen Schulstufen der Volksschule. Die Kinder sind zum Besuch des Unterrichts verpflichtet. Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann die Schulleitung oder die Schulpflege Urlaub gewähren. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter A bis Z (U wie Urlaub). Klicken Sie bitte hier oder lassen Sie sich durch die Lehrperson Ihres Kindes oder die Schulleitung beraten.
Lehrplan
Der Lehrplan bleibt unverändert. Der Kindergarten verfolgt die gleichen Ziele wie bisher: Er fördert die Entwicklung der Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Gemeinschaftsfähigkeit des Kindes. Die Kindergartenkinder können dabei auch spielerisch erste Erfahrungen in Lesen, Schreiben und Rechnen sammeln, wenn sie Interesse daran zeigen. Ein systematischer Unterricht in Lesen, Schreiben oder Rechnen findet nicht statt.
Heilpädagogik und Zusatzlektionen
Seit dem Schuljahr 2013/14 erhält die Kindergartenstufe im Kanton Aargau Ressourcen im Bereich Heilpädagogik, unabhängig davon, ob an den folgenden Schulstufen integrativ unterrichtet wird. Die heilpädagogische Förderung im Kindergarten findet integriert statt, d.h. es arbeitet eine Heilpädagogin mit der Kindergartenlehrperson zusammen. Im Vordergrund stehen die gemeinschaftsbildende Förderung der Kindergartengruppe und der individualisierende Unterricht.
Ausserdem erhalten Kindergärten in Gemeinden mit erheblicher sozialer Belastung zusätzliche Stellenprozente (Zusatzlektionen), damit die Ziele mit allen Kindern erreicht werden können.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Broschüre sowie dem Merkblatt:
1. Broschüre Eintritt in den Kindergarten