Über den Wechsel in die zweite Primarklasse entscheidet die Gesamtbeurteilung der Lehrperson aufgrund des Lernberichts. Ab der zweiten Primarklasse werden alle Kern- und Erweiterungsfächer benotet. Die Noten dieser Fächer zählen im Jahreszeugnis für den Wechsel in die nächste Klasse. Alle Noten werden einfach gezählt.
Für die Beförderung in die nächst höhere Klasse (Promotion) müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Kernfächer:
Die Schülerin oder der Schüler muss in den Kernfächern einen ungerundeten Durchschnitt der Zeugnisnoten von mindestens 4 erreichen.
2. Kern- und Erweiterungsfächer:
Die Schülerin oder der Schüler muss mit dem ungerundeten Durchschnitt der Kernfächer und dem ungerundeten Durchschnitt der Erweiterungsfächer zusammen einen ungerundeten Notendurchschnitt von mindestens 4 erreichen.
Beispiel für die Berechnung des Notendurchschnitts an der Primarschule:
Sachkompetenz |
Deutsch | 5.5 | Bewegung und Sport | 4.5 |
Mathematik | 4 | Bildnerisches Gestalten | 5 |
Realien | 4.5 | Englisch | 4.5 |
| | Ethik und Religionen | 4.5 |
| | Musik | 4 |
| | Textiles Werken | 4.5 |
| | Werken | 5 |
Durchschnitt der Kernfächer | 4.66 | Durchschnitt der Erweiterungsfächer | 4.57 |
Durchschnitt der Kern- und Erweiterungsfächer: 4.61 |
Hat eine Schülerin oder ein Schüler den erforderlichen Notendurchschnitt nicht erreicht, so bespricht die Lehrperson die geeigneten Massnahmen mit der Schülerin oder dem Schüler und den Eltern. Wenn bei Laufbahnentscheiden keine Einigung zwischen Lehrperson und Eltern erzielt wird, entscheidet die Schulpflege. Die Eltern haben die Möglichkeit, gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen von der Zustellung an beim Schulrat des Bezirks Beschwerde zu erheben. Mit «Laufbahnentscheiden» sind alle Entscheide gemeint, die sich auf die schulische Laufbahn der Schülerinnen und Schüler auswirken. Im Wesentlichen sind dies Promotions- und Übertrittsentscheide, aber auch Zuweisungen in Angebote für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen oder in Sonderschulen.
Die Jahreszeugnisnote beruht auf einer Gesamtbeurteilung und berücksichtigt schriftliche und mündliche Leistungsbelege aus dem Beurteilungsdossier. Die Lehrperson entscheidet, wie die einzelnen Beurteilungsbelege für die Berechnung der Zeugnisnote gewichtet werden.
Die Lehrperson legt pro Schulhalbjahr mindestens so viele Belege im Beurteilungsdossier ab, wie im Lehrplan für das zu beurteilende Fach Wochenstunden festgelegt sind. Sind zum Beispiel vier Wochenlektionen vorgegeben, müssen pro Schulhalbjahr mindestens vier und am Ende des Schuljahrs mindestens acht Belege vorhanden sein. Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern haben das Recht, das Beurteilungsdossier auf Anfrage einzusehen.