Schullaufbahn

Promotionsverordnung und spezielle Förderangebote

Häufige Fragen und Antworten

Nach dem ersten Schulhalbjahr (jeweils vor den Sportferien) erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Zwischenbericht. Im Zwischenbericht werden die Leistungen in den einzelnen Fächern ab der 2. Klasse mit einer Orientierungsnote bewertet. Die Orientierungsnoten informieren über Stärken und Schwächen im Leistungsprofil des Schülers oder der Schülerin. Über den Wechsel in die nächst höhere Klasse am Ende des Schuljahres entscheidet der Jahresnotendurchschnitt.

Zusätzlich zur Orientierungsnote werden die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch (ab 3. Klasse) und Französisch (ab der 6. Klasse) in Worten beurteilt.
Die Selbst- und Sozialkompetenz beurteilen die Lehrpersonen ebenso in Worten. In der ersten Primarklasse sowie in den beiden Jahren der Einschulungsklasse erfolgt die Leistungsbeurteilung ausschliesslich in Worten.

Die Orientierungsnoten und die Wortbeurteilungen im Zwischenbericht dienen der Standortbestimmung und eignen sich als Grundlage für ein Gespräch zwischen der verantwortlichen Lehrperson, den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler. Der Zwischenbericht zeigt auf, wo zusätzliche Förderung nötig ist, um die Lernziele am Ende des Schuljahrs zu erreichen.

Am Ende des Schuljahrs erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Jahreszeugnis mit Noten. Der Notendurchschnitt im Jahreszeugnis entscheidet über den Wechsel in die nächste Klasse.

In der ersten Primarklasse sowie in den beiden Jahren der Einschulungsklasse erfolgt die Leistungsbeurteilung ausschliesslich in Worten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Lernbericht. Die Gesamtbeurteilung durch die Lehrperson entscheidet über den Wechsel in die 2. Klasse.

Für jede Schülerin und jeden Schüler wird während des Schuljahres ein Beurteilungsdossier geführt. Darin werden Beurteilungsbogen, Prüfungen und aussagekräftige Arbeiten abgelegt. Die Schülerinnen und Schüler können Dokumente, die den Lernprozess aus ihrer Sicht anschaulich dokumentieren, ebenfalls in das Beurteilungsdossier legen. Mit diesem Dossier können die Lehrpersonen bei Gesprächen mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern im Einzelnen aufzeigen, welche Leistungen erbracht wurden und wie diese in die Beurteilung eingeflossen sind.

Primarschule

KernfächerErweiterungsfächerweitere Fächer
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Realien
  • Bewegung und Sport
  • Bildnerisches
    Gestalten
  • Englisch (ab 3. Klasse)
  • Französisch (ab der 6. Klasse)
  • Ethik und Religion
  • Werken
  • Instrumentalunterricht
  • Kurse in heimatlicher Sprache

Real- Sekundar- und Bezirksschule

KernfächerErweiterungsfächerweitere Fächer
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Latein (Bez)
  • Realien (Real)
  • Biologie (Sek/Bez)
  • Chemie (Sek/Bez)
  • Geografie (Sek/Bez)
  • Geschichte (Sek/Bez)
  • Physik (Sek/Bez)
  • Bewegung und Sport
  • Bildnerisches Gestalten
  • Ethik und Religionen
  • Geom.-techn. Zeichnen
  • Hauswirtschaft, Musik
  • Textiles Werken
  • Werken
  • Chor / Ensemble
  • Freies Gestalten (Bez)
  • Instrumentalunterricht
  • Realienpraktikum
  • Kurse in heimatlicher Sprache

Über den Wechsel in die zweite Primarklasse entscheidet die Gesamtbeurteilung der Lehrperson aufgrund des Lernberichts. Ab der zweiten Primarklasse werden alle Kern- und Erweiterungsfächer benotet. Die Noten dieser Fächer zählen im Jahreszeugnis für den Wechsel in die nächste Klasse. Alle Noten werden einfach gezählt.

Für die Beförderung in die nächst höhere Klasse (Promotion) müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Kernfächer:
Die Schülerin oder der Schüler muss in den Kernfächern einen ungerundeten Durchschnitt der Zeugnisnoten von mindestens 4 erreichen.

2. Kern- und Erweiterungsfächer:
Die Schülerin oder der Schüler muss mit dem ungerundeten Durchschnitt der Kernfächer und dem ungerundeten Durchschnitt der Erweiterungsfächer zusammen einen ungerundeten Notendurchschnitt von mindestens 4 erreichen.

Beispiel für die Berechnung des Notendurchschnitts an der Primarschule:

Sachkompetenz
Deutsch 5.5 Bewegung und Sport 4.5
Mathematik 4 Bildnerisches Gestalten 5
Realien 4.5 Englisch 4.5
    Ethik und Religionen 4.5
    Musik 4
    Textiles Werken 4.5
    Werken 5
Durchschnitt der Kernfächer 4.66 Durchschnitt der Erweiterungsfächer 4.57
Durchschnitt der Kern- und Erweiterungsfächer: 4.61

Hat eine Schülerin oder ein Schüler den erforderlichen Notendurchschnitt nicht erreicht, so bespricht die Lehrperson die geeigneten Massnahmen mit der Schülerin oder dem Schüler und den Eltern. Wenn bei Laufbahnentscheiden keine Einigung zwischen Lehrperson und Eltern erzielt wird, entscheidet die Schulpflege. Die Eltern haben die Möglichkeit, gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen von der Zustellung an beim Schulrat des Bezirks Beschwerde zu erheben. Mit «Laufbahnentscheiden» sind alle Entscheide gemeint, die sich auf die schulische Laufbahn der Schülerinnen und Schüler auswirken. Im Wesentlichen sind dies Promotions- und Übertrittsentscheide, aber auch Zuweisungen in Angebote für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen oder in Sonderschulen.

Die Jahreszeugnisnote beruht auf einer Gesamtbeurteilung und berücksichtigt schriftliche und mündliche Leistungsbelege aus dem Beurteilungsdossier. Die Lehrperson entscheidet, wie die einzelnen Beurteilungsbelege für die Berechnung der Zeugnisnote gewichtet werden.

Die Lehrperson legt pro Schulhalbjahr mindestens so viele Belege im Beurteilungsdossier ab, wie im Lehrplan für das zu beurteilende Fach Wochenstunden festgelegt sind. Sind zum Beispiel vier Wochenlektionen vorgegeben, müssen pro Schulhalbjahr mindestens vier und am Ende des Schuljahrs mindestens acht Belege vorhanden sein. Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern haben das Recht, das Beurteilungsdossier auf Anfrage einzusehen. 

Ablauf des Empfehlungsverfahrens:
Die Klassenlehrperson des Kindergartens und der 6. Primarschulklassen führen mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler ein Übertrittsgespräch. Die Lehrperson erklärt und begründet ihre Empfehlung. Es wird schriftlich festgehalten, ob die Eltern mit der Empfehlung der Lehrperson einverstanden sind.

Sind sich die Lehrperson und die Eltern nicht einig, entscheidet die Schulpflege über die Zuweisung. Vor diesem Entscheid haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Argumente bei der Schulpflege darzulegen (rechtliches Gehör). Der Laufbahnentscheid wird den Eltern anschliessend von der Schulpflege schriftlich zugestellt.

Die Eltern haben die Möglichkeit, gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen von der Zustellung an beim Schulrat des Bezirks Beschwerde zu erheben.

Übertritt in die Primarschule:
Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Primarschule berücksichtigt die Kindergartenlehrperson die Entwicklung des Kindes. In speziellen Fällen kann ein Übertritt in die Einschulungsklasse oder die Kleinklasse angezeigt sein.

Übertritt in die Oberstufe:
Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Oberstufe (Real-, Sekundar- oder Bezirksschule) berücksichtigt die Klassenlehrperson die Leistungen
in den Kern- und Erweiterungsfächern, die Beurteilung der Selbstkompetenz sowie die Entwicklungsprognose.

Ab Schuljahr 2016 / 2017 werden keine Übertrittsprüfungen mehr durchgeführt. Dies bedeutet, dass der Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe nur noch auf der Basis der Empfehlung durch die Klassenlehrperson der 6. Klasse erfolgt. 

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen können in der Regelklasse individuelle Lernziele gesetzt werden. So kann z. B. während der Zeit, in welcher fremdsprachige Schülerinnen und Schüler Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erhalten oder wenn längerfristig eine heilpädagogische Unterstützung erforderlich ist, nach individuellen Lernzielen gearbeitet werden.

Die Lernfortschritte in den entsprechenden Fächern werden im «Bericht individuelle Lernziele» zusammengefasst. Schülerinnen und Schüler, bei denen in mindestens einem Fach mit individuellen Lernzielen gearbeitet und somit keine Note gesetzt wird, werden aufgrund einer Gesamtbeurteilung und mit Blick auf das Erreichen der individuellen Lernziele befördert.

In der Regel wird auf jeden Zeugnistermin hin überprüft, ob die Klassenlernziele wieder erreicht und die individuellen Lernziele aufgehoben werden können.

Jedes Kind soll optimal gefördert werden, damit es seine Fähigkeiten entfalten und im künftigen Berufsleben wie auch in der Gesellschaft gut bestehen kann. Allerdings ist die Auffassung darüber, was für Kinder oder Jugendliche gut und wichtig ist, verständlicherweise manchmal unterschiedlich, da die Eltern und Lehrpersonen die Schülerin oder den Schüler in verschiedenen Umfeldern erleben. Daher ist es wichtig, dass die Eltern und die Lehrpersonen das Gespräch miteinander führen und einander ihre Auffassungen darlegen. Gespräche führen dazu, dass das gegenseitige Verständnis für die Anliegen und Haltungen wächst und das Kind durch eine gute Zusammenarbeit optimal gefördert werden kann.

Die Eltern sollen über den Schulbetrieb und die pädagogischen Ziele der Schule informiert werden. Ebenfalls sind sie von der Schule darüber zu informieren, wo sie einen aktiven Beitrag leisten können und wo die Grenzen ihrer Mitwirkung sind. Dabei steht immer das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Zentrum. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Schule zeigen die Eltern ihr Interesse am Schulleben ihres Kindes.

Die neuen Beurteilungsinstrumente, insbesondere der Zwischenbericht, bieten eine gute Grundlage für Gespräche zwischen den Lehrpersonen und den Eltern.

Dabei erfahren die Eltern, wie die Leistungen ihres Kindes beurteilt werden und wie die einzelnen Beurteilungen zustande gekommen sind. Zudem können die Eltern an diesen Gesprächen ihre eigene Einschätzung und ihre Beobachtungen einbringen. Mithilfe des Beurteilungsdossiers können die Schülerinnen und Schüler bei diesen Gesprächen vermehrt selbst ihren Lernprozess beschreiben und über ihre Fortschritte und Schwierigkeiten berichten.

Erziehungsberechtigte haben jederzeit das Recht, sich für ein Gespräch anzumelden. Gemäss Schulgesetz sind die Eltern andererseits verpflichtet, einer Einladung der Schule (Lehrperson, Schulleitung oder Schulpflege) zu einem Gespräch oder wichtigen Elternveranstaltungen Folge zu leisten.