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Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule

Möchten Sie mehr zum Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule wissen? Dann lesen Sie bitte das folgende Merkblatt.

Unterrichtszeiten

Die Lektionsdauer beträgt 45 Minuten.

Die Unterrichtszeiten sind im Musterstundenplan ersichtlich.

Die grossen Pausen verbringen alle Schülerinnen und Schüler im Freien.

Übertritte

Folgen Sie bitte untenstehendem Link.

Promotionsverordnung 

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist grundsätzlich Sache der Eltern (obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse).

Urlaubsgesuche

Gemäss Schulgesetz sind die Schülerinnen und Schüler zu regelmässigem Schulbesuch verpflichtet.

Unvorhersehbare Absenzen infolge familiärer Ereignisse (z.B. bei Krankheit/Unfall/Todesfall usw.) müssen den Lehrpersonen gegenüber begründet werden. 

Darüber hinaus treten im schulischen Alltag immer wieder spezielle Familiensituationen auf, für welche mit schriftlichem Gesuch Urlaub beantragt werden kann.

 

Auszug aus der Urlaubsregelung der Schule Entfelden (vergl. Schulordnung)

§ 38 des Schulgesetzes gestattet jedem Kind, einen Halbtag pro Quartal der Schule fernzubleiben. Die 4 Halbtage können auch kumuliert werden. Das schriftliche Gesuch muss mindestens zwei Tage zuvor mittels Klapp bei der Klassenlehrperson eingereicht werden.

In speziell begründeten Fällen kann einmal pro Jahr bei der Schulleitung ein Familienurlaub von bis zu drei Tagen eingereicht werden. Das Gesuch muss 2 Wochen im Voraus bei der Schulleitung eingereicht werden.

Für längere Urlaube beachten Sie bitte die untenstehende Urlaubsregelung der Schule Entfelden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson oder die Schulleitung.

 

Unterrichtsausfall und Stundenplanänderungen

Die Eltern werden rechtzeitig über Stundenplanänderungen und spezielle Anlässe informiert. Bei kurzfristigen Unterrichtsausfällen werden bei Bedarf schulhausinterne Betreuungsmöglichkeiten angeboten.

Für die Organisation von Betreuungsmöglichkeiten bei kurzfristigem Unterrichtsausfall ist die zuständige Schulleitung verantwortlich.