Die Nutzung durch die Schule hat Vorrang vor der Nutzung durch die Vereine. Ausserhalb der regulären Unterrichtszeiten können Spezialräume durch Vereine und andere Körperschaften zur Durchführung von Trainings, Proben und Kursen überlassen werden. Ortsansässige Vereine haben dabei Vorrang vor Auswärtigen.
Reglement zur die Benutzung von Sportananlagen
Die Schulverwaltung erteilt Ihnen gerne Auskunft über die Nutzungsbedingungen und allfällige Kosten.