Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule und für alle Kinder obligatorisch, bleibt aber eine eigenständige Bildungsstufe. Er bildet gemeinsam mit den ersten beiden Primarschuljahren den Zyklus 1 des Lehrplans 21 und legt die Grundlage für den weiteren schulischen Weg.
Kinder, die bis zum 31. Juli vier Jahre alt werden, treten im August in den Kindergarten ein. Ein späterer Eintritt ist auf Gesuch der Eltern möglich, jedoch erst auf das nächste Schuljahr.
Urlaub kann bei der Schulleitung eingereicht werden.
Urlaubsformulare finden Sie hier
Der Kindergarten ist Teil des Zyklus 1 und fördert spielerisch Wahrnehmung, Ausdruck und Gemeinschaftssinn. Kinder sammeln erste Erfahrungen in Sprache, Mathematik und Naturwissenschaften – jedoch ohne systematischen Unterricht in Lesen, Schreiben oder Rechnen.
Die heilpädagogische Förderung findet integriert statt, um alle Kinder individuell zu unterstützen.