Unterrichtsausfall, Stundenplanänderungen

Die Eltern werden rechtzeitig über Stundenplanänderungen und spezielle Anlässe informiert. Bei kurzfristigen Ausfällen gelten schulhausinterne Regelungen.

Absenzen

Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zu regelmässigem und pünktlichem Schulbesuch anzuhalten. Hierzu zählen auch besondere Unterrichtsformen und Lager. Bei Absenzen der Kinder muss die Schule raschmöglichst vor Unterrichtsbeginn informiert werden: Bitte beachten Sie die schulhausinternen Regelungen. Auf Verlangen haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Der Vorstand kann bei unentschuldigten Absenzen Bussen aussprechen. 

Arztbesuche

Arztbesuche haben in der Regel ausserhalb der Unterrichtszeit stattzufinden.

Urlaub

§ 38 des Schulgesetzes des Kantons Aargau gestattet jedem Kind, einen Halbtag pro Quartal der Schule fernzubleiben. Dafür braucht es keine Entschuldigung. Die Eltern informieren die Lehrpersonen zwei Arbeitstage vor Urlaubsantritt. Diese Halbtage dürfen auch kumuliert – am Stück innerhalb des Schuljahres bezogen werden. Für längere Urlaubsgesuche konsultieren Sie bitte unsere Website unter A–Z, U wie Urlaub oder lassen Sie sich von der Lehrperson beraten.

Dispensation

Begründete Dispensationsgesuche sind an die Schulleitung zu richten.