Bei Verstössen gegen die Schulordnung und/oder bei klar auftretenden Konflikten während der Schulzeit schreiten die betroffenen Lehrpersonen ein. Bei Bedarf und je nach Ausmass des Falles werden die Schulsozialarbeit, die Schulleitung und wenn nötig der Vorstand beigezogen, um über adäquate Massnahmen zu befinden.
Rauchen sowie das Mitbringen und Konsumieren von Raucherwaren, Alkohol und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulareal untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Lager, Exkursionen und Schulreisen.
Waffen (Stell- und Schmetterlingsmesser, Gotcha- und Luftpistolen, starke Laserpointer u.ä.) werden auf dem Schulareal nicht geduldet. Bei Missachtung des Verbotes werden die Waffen eingezogen und bei Bedarf die Polizei verständigt.
Die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist auf dem Schulareal und in den Schulgebäuden während der offiziellen Unterrichtszeiten inkl. grosser Pausen nicht erlaubt. Bei Missachtung werden die Geräte vorübergehend eingezogen. Eine Ausnahme stellt die Nutzung von Geräten zu Unterrichtszwecken dar. Schülerinnen und Schüler dürfen ihr Mobiltelefon und andere elektronische Geräte nach Absprache mit der zuständigen Lehrperson bei wichtigen Ereignissen und Notfällen benutzen.