Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, zu Lermitteln, Schulmobiliar, Gebäude und Umgebung Sorge zu tragen. Mutwillig verursachte Schäden sowie verlorenes Schulmaterial werden den Eltern in Rechnung gestellt.
Die Schule haftet nicht für entwendete oder beschädigte Gegenständem
Die Versicherung (obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse) ist grundsätzlich Sache der Eltern.