Sorgfaltspflicht der Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, zu Lermitteln, Schulmobiliar, Gebäude und Umgebung Sorge zu tragen. Mutwillig verursachte Schäden sowie verlorenes Schulmaterial werden den Eltern in Rechnung gestellt.

Haftung

Die Schule haftet nicht für entwendete oder beschädigte Gegenständem

Unfallversicherung

Die Versicherung (obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse) ist grundsätzlich Sache der Eltern.